Donnerstag, 16. Oktober 2014

Rechtskräftige Unterlassungsverpflichtung gegen Euroweb aus Düsseldorf


Die Fa. Euroweb GmbH aus Düsseldorf ist bekannt, per Telefon sogenannte Referenzkunden zu suchen, denen sie angeblich eine kostenlose Erstellung einer Internetseite anbietet. Wer das Kleingedruckte der monatlichen Folgekosten nicht liest, stellt kurz darauf fest, dass er am Ende 10.000,00 € in vier Jahren an Euroweb zu überweisen hat. Mittlerweile gibt es zahlreiche Verfahren aufgrund derart zustande gekommener, gekündigter Werkverträge bis zum BGH, in welchen Euroweb mehr oder weniger erfolgreich blieb.

Ungeachtet der werkvertraglichen Problematiken ist es der Fa. Euroweb nicht gestattet, Kunden, zu denen vorher kein Geschäftskontakt besteht, per Telefon auf ihre Angebote mit der vorgetäuschten "Referenzmethode" anzusprechen.

Im Hauptsacheverfahren (LG Essen 43 O 67/14) wurde mittleweile die einstweilige Verfügung des LG Essen 43 O 44/14 als rechtsverbindlich anerkannt. Auch wurde dort bekannt, dass zahlreiche weitere Unterlassungsklagen gegen Euroweb geführt wurden ( u.a. OLG Düsseldorf I-20 U 140/12 und I-20 U 153/12).

Dennoch weigert sich Euroweb beharrlich, die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu respektieren.

Wir suchen daher weitere Geschädigte, die ab Oktober 2014 von Euroweb telefonisch zwecks Abschluss eines auf eine Internetpräsenz gerichteten Werkvertrags kontaktiert wurden, ohne dass vorher zu dieser Firma ein geschäftlicher Kontakt bestand.