Mittwoch, 21. Januar 2015



Gefährliche 0%-Finanzierung: Zinslose Darlehnsverträge sind keine Verbraucherkreditverträge; §§ 358, 359 BGB

 

Dass die 0%-Fianzierung von Unternehmen ein Etikettenschwindel ist, weil die Finanzierungskosten bereits im Kaufpreis mit einkalkuliert sind, ist allseits bekannt. Dass der Verbraucher, der sich auf eine derartige Finanzierung einlässt, nunmehr auch rechtlich erhebliche Nachteile befürchten muss, zeigt die Entscheidung des BGH (Urt.v. 30.09.2014; Az.: XI ZR 168/13). Weil nach Auffassung der Bundesrichter ein unentgeltliches Darlehen zur Finanzierung von Konsumgütern kein Verbraucherdarlehen ist, kann der Kunde im Falle eines Mangels der Kaufsache nicht die Ratenzahlung gegenüber der finanzierenden Bank verweigern. Er muss sich an den Unternehmer wenden und von diesem den Kaufpreis zurückfordern, während die Ratenzahlungsverpflichtung fortbesteht. Das kann vorübergehend zu einer doppelten Belastung des verbrauchers führen und im Falle der Insolvenz der Unternehmers sogar zu einem wirtschaftlichen Totalverlust.