Gefährliche 0%-Finanzierung: Zinslose Darlehnsverträge sind keine Verbraucherkreditverträge; §§ 358, 359 BGB
Dass
die 0%-Fianzierung von Unternehmen ein Etikettenschwindel ist, weil die
Finanzierungskosten bereits im Kaufpreis mit einkalkuliert sind, ist
allseits bekannt. Dass der Verbraucher, der sich auf eine derartige
Finanzierung einlässt, nunmehr auch rechtlich erhebliche Nachteile
befürchten muss, zeigt die Entscheidung des BGH (Urt.v. 30.09.2014; Az.: XI ZR 168/13). Weil nach Auffassung
der Bundesrichter ein unentgeltliches Darlehen zur Finanzierung von
Konsumgütern kein Verbraucherdarlehen ist, kann der Kunde im Falle eines
Mangels der Kaufsache nicht die Ratenzahlung gegenüber der
finanzierenden Bank verweigern. Er muss sich an den Unternehmer wenden
und von diesem den Kaufpreis zurückfordern, während die
Ratenzahlungsverpflichtung fortbesteht. Das kann vorübergehend zu einer
doppelten Belastung des verbrauchers führen und im Falle der Insolvenz
der Unternehmers sogar zu einem wirtschaftlichen Totalverlust.