Unberechtigte Geltendmachung von Forderungen durch Inkassobüro kann Schadensersatz begründen; §§ 280, 249 BGB
Unberechtigte Mahnungen können Inkassobüros teuer zu stehen kommen.
Immer häufiger sprechen Gerichte rechtunkundigen
Bürgern die Erstattung von Rechtsanwaltskosten zu, wenn diese zu Unrecht
geltend gemacht werden. Das Bemerkenswerte der Entscheidung des AG
Bottrop ist, dass die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines
Rechtsanwaltes nicht nur bei komplizierten Sachverhalten, sondern auch
bei einer besonders agressiven Durchsetzung der Forderung gegen einen
Rechtsunkundigen bejaht wurde.
Die Entscheidung dürfte im Ergebnis richtig sein, denn die Einschüchterungen bei der Durchsetzung auch von unberechtigten Forderungen kann durch die negative Kostenfolge Einhalt geboten werden.
Die Entscheidung dürfte im Ergebnis richtig sein, denn die Einschüchterungen bei der Durchsetzung auch von unberechtigten Forderungen kann durch die negative Kostenfolge Einhalt geboten werden.
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